1.- ANGEBOTE
Mit Ausnahme von Fristen, die einvemehmlich verhandelt und klar im Angebot ausgewiesen sind, haben unsere Angebote, auch wenn im Angebot diesbeziiglich keine ausdriicklichen Angaben gemacht werden, eine Gultigkeitsfrist von einem Monat. Die angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und allgemeingiiltig; eine Lieferverpflichtung wird nur bei Zustandekommen eines Auftrags eingegangen. Die zugesagten Lieferfristen konnen jedoch Anderungen unterliegen, falls ein Auftrag auf Verlangen des Kiiufers nachtraglich in seiner Zusammensetzung oder in einzelnen Bestandteilen geandert.
2.- PREISE
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdriicklich etwas Gegenteiliges angegeben wird, ab unserem Werk MOSTOLES, ohne Verpackungskosten, Frachtkosten und Steuem. Solange kein fester Auftrag erteilt wurde, konnen unsere Preislisten ohne vorherige Ankiindigung geiindert werden.
3.- TRANSPORT
Der Transport der gekauften Waren geht immer auf Kosten und Gefahr des Kiiufers und auf ausdriickliche Anforderung desselben, auch in den Fallen, in denen KOOLAIR, S.L. den Transport auf Anweisung des Kiiufers organisiert hat. KOOLAIR, S.L. haftet auf keinen Fall ftir eventuelle Schiiden, die die Waren <lurch den Transport oder als Folge desselben erleiden.
4.- VERSICHERUNG
Sobald der Transport ftir die gekauften Waren beauftragt wurde, schlie13t der Kiiufer auf seine Kosten eine Versicherung ab, die siimtliche Versicherungsfalle, die sich beim Transport der gekauften Produkte ergeben konnten, abdeckt.
5.- LIEFERTERMINE
Die in den Auftragsbestatigungen angegebenen Liefertermine entsprechen den zuvor getroffenen Vereinbarungen. KOOLAIR, S.L. akzeptiert keinerlei Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen aufgrund von Verzogerungen, wenn die Ursachen der Verzogerung dem Kaufer zuzuschreiben sind.
6.- RECHNUNGSSTELLUNG
Im Falle von Teillieferungen fakturiert KOOLAIR, S.L. jede Lieferung einzeln. Die Zahlungsbedingungen werden zwischen den Parteien frei vereinbart. Sollte ftir einen Tei! des Preises oder ftir die Gesamtsumme ein Zahlungsaufschub vereinbart werden, so behiilt sich KOOLAIR, S.L. vor, vom Kaufer die Einrichtung angemessener Garantien zur Absicherung der gestundeten Summe zu verlangen.
Im Falle von Teillieferungen fakturiert KOOLAIR, S.L. jede Lieferung einzeln. Die Zahlungsbedingungen werden zwischen den Parteien frei vereinbart. Sollte fur einen Tei! des Preises oder ftir die Gesamtsumme ein Zahlungsaufschub vereinbart werden, so behiilt sich KOOLAIR, S.L. vor, vom Kiiufer die Einrichtung angemessener Garantien zur Absicherung der gestundeten Summe zu verlangen.
Die Zahlungsbedingungen eines Auftrags stellen keinerlei stillschweigende Vereinbarung oder Verpflichtung zur Anwendung dieser Bedingungen ftir kunftige Auftrage dar.
7.- GEWAHRLEISTUNG
KOOLAIR, S.L. gewahrleistet die Miingelfreiheit seiner Produkte flir die Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum.
Diese Gewahrleistung gilt jedoch nicht im Falle falscher oder unsachgemiil3er Handhabung, unsachgemal3en oder falschen Einbaus oder Nichterftillung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Gewahrleistung kann nur iibernommen werden, wenn das gelieferte Material beim Empfang am vereinbarten Ubergabeort iiberpriift wurde.
Sollten einzelne Komponenten der verkauften Ware nicht von KOOLAIR, S.L. selbst hergestellt worden sein, wie z.B. Elektromotoren, Regler, Liifter usw., so gibt KOOLAIR, S.L. die vom Hersteller dieser Komponenten erhaltene Gewiihrleistung an den Kaufer weiter.
Die Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Anmerkungen <lurch den Kiiufer entspricht einer Abnahme des gekauften Materials sowohl hinsichtlich der Menge als auch hinsichtlich der Ausftihrung.
8.- STORNIERUNGEN
Sollte der Kaufer seinen Auftrag ohne berechtigten Grund stornieren, so muss er nicht nur die entstandenen Kosten ersetzen, sondern auch mit einer Schadenersatzforderung rechnen.
9.- YERKAUF AUF RATEN UND EIGENTUMSVORBEHALT
Waren, die gegen Ratenzahlung verkauft werden, gelten als zur Verwahrung geliefert, wobei KOOLAIR, S.L. sich das vollstandige Eigentum an diesen Waren vorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kaufer iiber, wenn die ausstehenden Forderungen vollstandig und au den vertraglich vereinbarten Terminen bezahlt wurden.
10.- RECHJSPRECHUNG
Fur samtliche Fragen, Streit- oder Zwischenflille, die im Zusammenhang mit der Auslegung oder Erftillung des Vertrages auftreten konnten, unterwerfen sich die Parteien, unter Verzicht auf jeden anderen, ihnen eventuell zukommenden Gerichtsstand, der Rechtsprechung der Gerichte von Madrid.