Rauchabzugsklappe mit Aufklappen eines 1 Luftleitelements (1P) für Frischluft und Rauchabzug in Gebäuden mit Publikumsverkehr und in Hochhäusern. Bauartgeprüft gemäß Norm EN 1366-10. Entwurf gemäß den Bestimmungen der Norm EN 12101-8. Besteht aus einem Außengehäuse aus hitzebeständigem Material. Im Innenbereich aus Stahlblech sowie mit einer Flügelklappe aus hitzebeständigem Material versehen. Installation in einem vertikalen Rauchabzugskanal, optional mithilfe eines zuvor am Kanal verschraubten Montagerahmens aus Metall. Auf der Frontseite, also auf der vom Raum aus sichtbaren Seite, kann eine Zierplatte aus hitzebeständigem Material (CEVH-1P + DECO) bzw. ein Schutz- und Ziergitter vom Typ RPK vorgesehen sein, das aus Profilen aus eloxiertem Aluminium gefertigt und speziell für die auchabsaugung vorgesehen ist. Standard-Prüfzertifikat UNE-EN-1366-10. Klassifizierung gemäß Norm EN 13501-4: EI 120 (ved i o) S 1500 AA multi.
Die Rauchabzugsklappen vom Typ CEVH-1P besitzen die CE-Kennzeichnung Nr. 0370-CPR-3051 nach der EU-Bauprodukteverordnung 305 gemäß Norm EN 12101-8.